- BAFA fördert 2026 Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und Hybridheizungen mit 30–70 % Zuschuss
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % beim Austausch einer funktionsfähigen Öl- oder Gasheizung
- Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden
- Maximale förderfähige Kosten: 30.000 € für das erste selbstgenutzte Wohngebäude
Wer seine alte Heizung austauscht, kann erhebliche Teile der Investition vom Staat zurückbekommen – vorausgesetzt, er kennt die Spielregeln. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verwaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und bezuschusst erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Wir erklären, wer was bekommt und wie der Antrag funktioniert.
Welche Heizungen fördert das BAFA 2026?
Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) folgende Heizsysteme:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser): Grundförderung 30 %
- Biomassekessel (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz): Grundförderung 30 %
- Solarthermie-Anlagen: Grundförderung 30 %
- Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe + Gas-Brennwert): Grundförderung 30 %
- Innovative Heizungstechnik (z. B. H₂-ready-Brennwertkessel in Wasserstoff-Netzen): 30 %
Nicht gefördert werden reine Gasheizungen oder Ölheizungen ohne erneuerbaren Anteil – diese sind seit dem GEG 2024 in Neubaugebieten ohnehin nicht mehr zulässig.
Die Förderboni im Detail: Bis zu 70 % sind möglich
Die Grundförderung von 30 % kann durch zwei Boni erhöht werden:
- Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %): Wer eine funktionsfähige Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch ein förderfähiges System ersetzt, erhält 20 % zusätzlich. Dieser Bonus gilt bis Ende 2028 und soll den Heizungstausch beschleunigen. Voraussetzung: Die alte Heizung muss mindestens 2 Jahre alt sein.
- Einkommensbonus (+30 %): Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten 30 % zusätzlich – unabhängig vom Klimabonus. Beide Boni können kombiniert werden, der Gesamtzuschuss ist auf 70 % gedeckelt.
Beispielrechnung: Wärmepumpe für 22.000 € (förderfähig bis 30.000 €), Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch alter Gasheizung):
- Grundförderung 30 % = 6.600 €
- Klimabonus 20 % = 4.400 €
- Gesamt: 11.000 € Zuschuss, Eigenanteil: 11.000 €
- Mit Einkommensbonus (70 %): Zuschuss 15.400 €, Eigenanteil nur 6.600 €
Der Antragsprozess: Schritt für Schritt
- 1. Energieberater einschalten (optional, aber empfehlenswert): Für die meisten Einzelmaßnahmen ist kein Energieberater (iSFP) Pflicht, aber empfehlenswert für optimale Förderhöhe.
- 2. Angebot vom Fachbetrieb einholen: Nur ein unverbindliches Angebot – noch kein Auftrag erteilen!
- 3. Antrag im BAFA-Online-Portal stellen: Unter bafa.de → BEG Einzelmaßnahmen. Du benötigst: Gebäudedaten, Angaben zum neuen Heizsystem, Bankverbindung. Bestätigung kommt per E-Mail.
- 4. Auftrag erteilen und Installation beauftragen: Erst nach der Antragsbestätigung darfst du den Handwerker beauftragen.
- 5. Maßnahme umsetzen und Rechnung erhalten: Fachbetrieb stellt Rechnung mit technischen Daten der installierten Anlage.
- 6. Verwendungsnachweis einreichen: Innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung: Rechnung, Fachunternehmerbescheinigung, ggf. Datenblatt der Anlage im Portal hochladen.
- 7. Auszahlung: BAFA überweist den Zuschuss nach Prüfung – meist innerhalb von 4–8 Wochen nach Nachweis.
Häufige Fehler beim BAFA-Antrag
- Fehler 1 – Handwerker vor Antrag beauftragen: Der häufigste und teuerste Fehler. Wer den Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt wurde, verliert den gesamten Förderanspruch. Es gibt keine Ausnahmen.
- Fehler 2 – Falsche Anlagenklasse: Nicht jede Wärmepumpe ist förderfähig. Das Gerät muss auf der Produktliste des BAFA stehen und bestimmte Effizienzwerte (JAZ ≥ 2,5 für Luft-Wärmepumpen) erfüllen. Immer vorher prüfen.
- Fehler 3 – Nachweis zu spät einreichen: Die 12-Monats-Frist ist hart. Wer sie verpasst, muss erneut beantragen – und riskiert veränderte Förderbedingungen.
- Fehler 4 – Fachunternehmerbescheinigung vergessen: Ohne das ausgefüllte Formular des Installateurs (Anlage BEG EM) ist keine Auszahlung möglich.
BAFA-Förderung mit KfW-Kredit kombinieren
Gute Nachricht: BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit schließen sich nicht aus. Du kannst den BAFA-Zuschuss auf die förderfähigen Kosten anrechnen und den verbleibenden Eigenanteil über einen zinsgünstigen KfW-Kredit (z. B. KfW 261 oder 297/298) finanzieren. So werden aus 22.000 € Wärmepumpenkosten nach BAFA-Zuschuss (11.000 €) nur noch 11.000 € Eigenanteil – den man dann ggf. über 10 Jahre mit 2–3 % Zinsen finanziert.
Fazit: BAFA-Förderung ist bares Geld – aber nur für Schnelle
Die BAFA-Förderung macht den Heizungstausch für die meisten Haushalte wirtschaftlich attraktiv. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: erst Antrag stellen, dann Auftrag erteilen. Wer das beherzigt und die Fristen einhält, bekommt 30–70 % seiner Heizungskosten vom Staat zurück – ohne Rückzahlung, ohne Zinsen.