BAFA-Förderung 2026: Welche Heizungen werden bezuschusst?

Das Wichtigste auf einen Blick
  • BAFA fördert 2026 Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und Hybridheizungen mit 30–70 % Zuschuss
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % beim Austausch einer funktionsfähigen Öl- oder Gasheizung
  • Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden
  • Maximale förderfähige Kosten: 30.000 € für das erste selbstgenutzte Wohngebäude

Wer seine alte Heizung austauscht, kann erhebliche Teile der Investition vom Staat zurückbekommen – vorausgesetzt, er kennt die Spielregeln. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verwaltet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und bezuschusst erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Wir erklären, wer was bekommt und wie der Antrag funktioniert.

Welche Heizungen fördert das BAFA 2026?

Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) folgende Heizsysteme:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser): Grundförderung 30 %
  • Biomassekessel (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz): Grundförderung 30 %
  • Solarthermie-Anlagen: Grundförderung 30 %
  • Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe + Gas-Brennwert): Grundförderung 30 %
  • Innovative Heizungstechnik (z. B. H₂-ready-Brennwertkessel in Wasserstoff-Netzen): 30 %

Nicht gefördert werden reine Gasheizungen oder Ölheizungen ohne erneuerbaren Anteil – diese sind seit dem GEG 2024 in Neubaugebieten ohnehin nicht mehr zulässig.

Die Förderboni im Detail: Bis zu 70 % sind möglich

Die Grundförderung von 30 % kann durch zwei Boni erhöht werden:

  • Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %): Wer eine funktionsfähige Öl-, Gas- oder Kohleheizung durch ein förderfähiges System ersetzt, erhält 20 % zusätzlich. Dieser Bonus gilt bis Ende 2028 und soll den Heizungstausch beschleunigen. Voraussetzung: Die alte Heizung muss mindestens 2 Jahre alt sein.
  • Einkommensbonus (+30 %): Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten 30 % zusätzlich – unabhängig vom Klimabonus. Beide Boni können kombiniert werden, der Gesamtzuschuss ist auf 70 % gedeckelt.

Beispielrechnung: Wärmepumpe für 22.000 € (förderfähig bis 30.000 €), Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch alter Gasheizung):

  • Grundförderung 30 % = 6.600 €
  • Klimabonus 20 % = 4.400 €
  • Gesamt: 11.000 € Zuschuss, Eigenanteil: 11.000 €
  • Mit Einkommensbonus (70 %): Zuschuss 15.400 €, Eigenanteil nur 6.600 €

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt

  • 1. Energieberater einschalten (optional, aber empfehlenswert): Für die meisten Einzelmaßnahmen ist kein Energieberater (iSFP) Pflicht, aber empfehlenswert für optimale Förderhöhe.
  • 2. Angebot vom Fachbetrieb einholen: Nur ein unverbindliches Angebot – noch kein Auftrag erteilen!
  • 3. Antrag im BAFA-Online-Portal stellen: Unter bafa.de → BEG Einzelmaßnahmen. Du benötigst: Gebäudedaten, Angaben zum neuen Heizsystem, Bankverbindung. Bestätigung kommt per E-Mail.
  • 4. Auftrag erteilen und Installation beauftragen: Erst nach der Antragsbestätigung darfst du den Handwerker beauftragen.
  • 5. Maßnahme umsetzen und Rechnung erhalten: Fachbetrieb stellt Rechnung mit technischen Daten der installierten Anlage.
  • 6. Verwendungsnachweis einreichen: Innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung: Rechnung, Fachunternehmerbescheinigung, ggf. Datenblatt der Anlage im Portal hochladen.
  • 7. Auszahlung: BAFA überweist den Zuschuss nach Prüfung – meist innerhalb von 4–8 Wochen nach Nachweis.

Häufige Fehler beim BAFA-Antrag

  • Fehler 1 – Handwerker vor Antrag beauftragen: Der häufigste und teuerste Fehler. Wer den Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt wurde, verliert den gesamten Förderanspruch. Es gibt keine Ausnahmen.
  • Fehler 2 – Falsche Anlagenklasse: Nicht jede Wärmepumpe ist förderfähig. Das Gerät muss auf der Produktliste des BAFA stehen und bestimmte Effizienzwerte (JAZ ≥ 2,5 für Luft-Wärmepumpen) erfüllen. Immer vorher prüfen.
  • Fehler 3 – Nachweis zu spät einreichen: Die 12-Monats-Frist ist hart. Wer sie verpasst, muss erneut beantragen – und riskiert veränderte Förderbedingungen.
  • Fehler 4 – Fachunternehmerbescheinigung vergessen: Ohne das ausgefüllte Formular des Installateurs (Anlage BEG EM) ist keine Auszahlung möglich.

BAFA-Förderung mit KfW-Kredit kombinieren

Gute Nachricht: BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit schließen sich nicht aus. Du kannst den BAFA-Zuschuss auf die förderfähigen Kosten anrechnen und den verbleibenden Eigenanteil über einen zinsgünstigen KfW-Kredit (z. B. KfW 261 oder 297/298) finanzieren. So werden aus 22.000 € Wärmepumpenkosten nach BAFA-Zuschuss (11.000 €) nur noch 11.000 € Eigenanteil – den man dann ggf. über 10 Jahre mit 2–3 % Zinsen finanziert.

Fazit: BAFA-Förderung ist bares Geld – aber nur für Schnelle

Die BAFA-Förderung macht den Heizungstausch für die meisten Haushalte wirtschaftlich attraktiv. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: erst Antrag stellen, dann Auftrag erteilen. Wer das beherzigt und die Fristen einhält, bekommt 30–70 % seiner Heizungskosten vom Staat zurück – ohne Rückzahlung, ohne Zinsen.

Markus Hahn

Markus Hahn

Autor bei Energieersparnis.com

Markus Hahn ist Kfz-Meister und zertifizierter Elektromobilitäts-Fachberater (IHK) mit Sitz in Stuttgart. Mit 15 Jahren Erfahrung im Werkstattbetrieb hat er sich auf nachhaltige Antriebstechnologien spezialisiert. Er testet regelmäßig Elektrofahrzeuge im Alltagseinsatz und bewertet Ladeinfrastruktur sowie staatliche Förderprogramme. Sein Podcast 'Strom statt Sprit' erreicht monatlich über 30.000 Hörer.